| Fragen und Antworten Wohnungbauprämie |
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Was ist die Wohnungsbauprämie?Wohnungbauprämie ist ein staatlicher Zuschuß für Sparer ab 16 Jahren, die mindestens 50,- Euro im Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlen. Wer bekommt Wohnungbauprämie?Bausparer die Ihr Sparguthaben und die Wohnungsbauprämie nach Ablauf von 7 Jahren wohnwirtschaftlich verweden. Was ist denn bitte die wohnwirtschaftliche Verwendung?Die wohnwirtschaftliche Verwendung liegt vor wenn Bausparer ihr Sparguthaben und die gewährte Wohnungsbauprämie für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände verwenden. Auch die Anschaffung einer Einbauküche oder z.B.: neue Bodenbeläge im Rahmen einer Modernisierung zählen als wohnwirtschaftliche Verwendung. Gibt es Ausnahmen für die Verwendung?Ja, die gibt es. War der Bausparer bei Abschluß der Bausparvertrages noch keine 25 Jahre alt, kann er nach 7 Jahren das Sparguthaben und die gewährte Wohnungsbauprämie frei verwenden. Ebenfalls gibt es Sonderregelungen für Härtefälle. Als Härtefall gilt z.B.: der Tod , die Erwerbsunfähigkeit oder eine längere Arbeitslosigkeit des Bausparers. Bitte lassen Sie sich in einem solchen Fall beraten. So können Sie prüfen, ob die Härtefallregelung für Ihren Fall Anwendung findet. |

